Blogarchiv
 

Der Oberlausitzer Sechsstädtebund

The Lusatian League

 

Wappen der sechs Städte


Bautzen
„Vorort“ des Bundes


Görlitz


Zittau


Lauban


Löbau


Kamenz

 

Der Oberlausitzer Sechsstädtebund umfasste die Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau. Er existierte in dieser Form von 1346 bis 1815.

 

 

Zum Schutz des Landfriedens in der Oberlausitz schlossen sich die Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau am 21. August 1346 zu einem Schutz- und Trutzbündnis zusammen, das sich in seinen Anfängen vornehmlich gegen das Raubrittertum richtete. Zu Beginn ein eher loses „Achtbündnis“, entwickelte sich der Sechsstädtebund zu einer die Geschichte der Region über Jahrhunderte entscheidend beeinflussenden Institution, die alle anderen Städtebündnisse überdauern sollte. Der Zusammenschluss führte zu einem erheblichen Aufschwung des Ansehens und der politischen Macht der beteiligten Städte. Wahrscheinlich ging die Gründung von Karl IV. aus, um ein Gegengewicht zum Landadel zu schaffen. 1351 erkannte er den Oberlausitzer Sechsstädtebund an und kam 1355 selbst in die Oberlausitz, wo er die Zerstörung verfemter Raubnester durch die Städte anordnete. Zerstört wurden unter anderen: Tollenstein, Oybin, Landeskrone, Falkenstein, Burg Wildenstein und Burg Arnstein.

 

Rechtsprechung im Sechsstädtebund

Ursprünglich stand die Obergerichtsbarkeit dem Oberlausitzer Landvogt zu. Er hielt ein Landgericht oder das sogenannte Voigtsding ab. Dabei konnte Recht über den Adel, die Bauern und die Bürger gesprochen werden, die Geistlichkeit war ausgenommen. Nach und nach erlangten die Städte eine teilweise Obergerichtsbarkeit, zuerst über die eigenen Bürger und dann über die Bauern im Weichbild der Stadt. Ab 1329 konnte Löbau über Adlige in Schuldsachen Recht sprechen, Bautzen durfte dies sogar bereits seit 1282. In allen anderen Fällen kam die Ritterschaft vor das Voigtsding, in dem der Adel überwog. Da dort Recht oft zugunsten des Adels gesprochen wurde, schufen die Städte später das sogenannte Fehmgericht. Dieses bürgerliche Gericht konnte sowohl über Adel als auch Nichtadel richten. Es wurde einberufen, wenn Verbrechen außerhalb der Städte auf den Landstraßen verübt wurden.

Auflösung des Bundes

Als 1815 in Folge der Bestimmungen des Wiener Kongress die Lausitz geteilt wurde und Görlitz und Lauban an Preußen fielen, endete das Bestehen des Sechsstädtebundes nach fast 500 Jahren. Die bei Sachsen verbliebenen Städte gingen den „Vierstädtebund“ ein, der jedoch geringere Bedeutung besaß und 1868 endete.

Neugründung

Am 21. Juni 1991 wurde der Bund zum 770-jährigen Jubiläum der Stadt Löbau neu belebt. Die erste Städtebundsitzung fand im Konventzimmer des Löbauer Rathauses statt. Ihm gehören jetzt genau genommen sieben Städte an, da der ehemalige Görlitzer Stadtteil östlich der Neiße heute die eigenständige polnische Stadt Zgorzelec ist. Politisch bedeutungslos hat dieser Zusammenschluss einen symbolischen Charakter. Der Sechsstädtebund steht heute für gemeinsame Initiativen für eine attraktive Region, auch über Ländergrenzen hinweg, vor allem in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Tourismus.

 

WIKIPEDIA

 

All in English >>> here

OBERLAUSITZMYHOME 0